Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist der Inhalt der vom Zeugen gem § 19 Abs 2 GebAG zur Bescheinigung seines Verdienstentganges vorgelegten Urkunde unklar bzw läßt sie zumindest verschiedene Interpretationen offen, so ist die Behörde im Rahmen ihrer Pflicht zur Feststellung des für die Erledigung maßgebenden Sachverhaltes zu ergänzenden Erhebungen verpflichtet.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170423.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010