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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Das Verfahren gegen die GmbH als Abgabenhauptschuldnernin und das Verfahren betreffend die Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers können nicht als EIN Verfahren iSd § 80 Abs 1 Stmk LAO idF 1983/034 angesehen werden (Hinweis E 2.12.1988, 88/17/0123). Hat der Haftungspflichtige vom Verfahren, das zur Erlassung des Haftungsbescheides geführt hat, keine Kenntnis erlangt, so hat ihn in diesem Verfahren auch nicht die Pflicht getroffen, der Abgabenbehörde eine Änderung seiner bisherigen Abgabestelle mitzuteilen. Die ausschließlich mit der Verletzung dieser Pflicht erfolgte Begründung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung (Hinterlegung) des Haftungsbescheides ist rechtlich verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170212.X02Im RIS seit
20.11.2000