Index
L34008 Abgabenordnung VorarlbergNorm
AbgVG Vlbg 1984 §108 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/23 93/17/0099 2 (hier: Abweisender Vorstellungsbescheid; Zurechnung der Berufung an den Vertreter)Stammrechtssatz
Enthält der Spruch eines Bescheides die Entscheidung darüber, daß ein Antrag bzw die Berufung gegen einen Bescheid nicht dem Antragsteller bzw dem Berufungswerber zuzurechnen sei, so besteht die Möglichkeit, daß der Antragsteller bzw der Berufungswerber in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt worden ist (Hinweis: E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonInhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170384.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011