Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §20 Abs10;Rechtssatz
Ein "Kleinhausbau" im Verständnis des § 20 Abs 10 OÖ BauO 1976 muß in (zumindst zwei) Wohnungen unterteilt sein. Diese Voraussetzung erfüllt ein nicht in Wohnungen gegliedertes Haus auch dann nicht, wenn es in gekuppelter Bauweise mit einem (auf einem benachbarten Bauplatz gelegenen) anderen Bauwerk errichtet wurde, ist der Begünstigungstatbestand des § 20 Abs 10 erster Fall doch nur dann gegeben, wenn der - der Beitragsbemessung zugrundeliegende - BAUPLATZ mit einem Kleinhausbau bebaut wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170323.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009