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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art132;Rechtssatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 51 Abs 7 VStG iVm § 27 Abs 1 VwGG wegen Verstoßes gegen Art 132 B-VG im Hinblick auf die nicht unsachlich bemessene Dauer des längsten möglichen Berufungverfahrens im Zusammenhang mit der ex-lege-Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170450.X06Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.09.2013