RS Vwgh 1996/3/25 95/10/0063

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Veröffentlicht am 25.03.1996
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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Bgld 1990 §55 Abs2;
NatSchG Bgld 1990 §55 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der ehemalige Eigentümer einer von ihm hergestellten Anlage (hier eines Autoabstellplatzes) kann im Verfahren gem § 55 Abs 2 Bgld NatSchG 1990 iVm § 55 Abs 3 Bgld NatSchG 1990 zur Erteilung des Auftrages an ihn, diese Anlage zu entfernen, durch die Nichtbeiziehung des nunmehrigen Eigentümers der Anlage in keinem Recht verletzt werden.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100063.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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