RS Vwgh 1996/3/25 95/10/0052

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Veröffentlicht am 25.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten gem § 9 Abs 1 ZustG wird erst mit der Bevollmächtigung gegenüber der Behörde iSd § 10 Abs 1 AVG wirksam.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100052.X04

Im RIS seit

30.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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