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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
In Anbetracht strittiger örtlicher Verhältnisse ist bei einem Wiederbewaldungsauftrag eine nähere wörtliche Umschreibung der Aufforstungsfläche bzw die Erstellung eines Lageplanes, der Bestandteil des Bescheidspruches ist, angebracht (Hinweis E 24.10.1994, 93/10/0227).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992100050.X03Im RIS seit
20.11.2000