RS Vwgh 1996/3/25 91/10/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1996
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §6 Abs2 idF 5500-3;
VVG §1;
VVG §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0055 E 13. September 1982 VwSlg 10803 A/1982 RS 2

Stammrechtssatz

War die Errichtung der Baulichkeit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürftig, so steht ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung der Erteilung des Entfernungsauftrages nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages (Hinweis E 23.11.1973, 421/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100020.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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