RS Vwgh 1996/3/26 94/08/0087

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Darin, daß die belBeh das Verhalten des Arbeitslosen zu Unrecht als Weigerung, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, gewertet hat, liegt keine vom VwGH aufzugreifende Rechtswidrigkeit (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0252, 95/08/0001), wenn ein Fall der Vereitelung der Beschäftigungsaufnahme vorliegt, weil der Anspruchsverlust gem § 10 Abs 1 AlVG sowohl im Falle einer Weigerung als auch im Falle einer Vereitelung auszusprechen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080087.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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