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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Darin, daß die belBeh das Verhalten des Arbeitslosen zu Unrecht als Weigerung, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, gewertet hat, liegt keine vom VwGH aufzugreifende Rechtswidrigkeit (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0252, 95/08/0001), wenn ein Fall der Vereitelung der Beschäftigungsaufnahme vorliegt, weil der Anspruchsverlust gem § 10 Abs 1 AlVG sowohl im Falle einer Weigerung als auch im Falle einer Vereitelung auszusprechen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994080087.X01Im RIS seit
18.10.2001