Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AWG 1990 §29 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/09/22 92/05/0205 2Stammrechtssatz
Durch die Erteilung einer gar nicht (mehr) erforderlichen baubehördlichen Genehmigung können Nachbarn nicht in ihren aus den Bauvorschriften erfließenden subjektiv-öffentlichen Nachbaurechten verletzt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050070.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009