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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Eine Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs 2 SVDolmG - etwa im Hinblick auf Art 6 MRK - ist nicht zu erkennen; die Eintragung in die als Hilfsmittel der Gerichte zu führende Dolmetscherliste vermag in diesem Zusammenhang Art 6 MRK keineswegs zu berühren, ist doch etwa die Heranziehung als Dolmetsch in gerichtlichen Verfahren (ungeachtet des Charakters dieser Tätigkeit als öffentlich-rechtlicher Pflicht) auch ohne Eintragung möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190006.X03Im RIS seit
05.03.2001