RS Vwgh 1996/3/26 92/14/0088

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Index

23/01 Konkursordnung
23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AusgleichsO §8 Abs2;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
KO §1;
KO §3;

Rechtssatz

Die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens (im Gegensatz zur Eröffnung des Konkursverfahrens) berührt die Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers - abgesehen von einem Fall des § 8 Abs 2 letzter Satz AusgleichsO - nicht, dieser hat seine Vertreterpflichten weiterhin wahrzunehmen (Hinweis E 22.2.1989, 85/13/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140088.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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