RS Vwgh 1996/3/26 95/05/0258

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0284 E 12. April 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung eines auf § 13 Abs 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrages und eines in der Folge wegen Nichtentsprechung des Auftrages erlassenen Bescheides, mit dem ein Antrag zurückgewiesen wird, ist das Vorliegen eines Formgebrechens des schriftlichen Antrages. Was unter einem "Formgebrechen schriftlicher Eingaben" zu verstehen ist, muss der in Betracht kommenden Verwaltungsvorschrift entnommen werden (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).

Schlagworte

Formgebrechen behebbareVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungPflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050258.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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