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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/0612 3Stammrechtssatz
Ergibt sich aus einer notariell beglaubigt unterfertigten Urkunde nach ihrem Text der Wille eines Dritten, den Unterhalt des Fremden zu sichern, hat die belBeh zu begründen, warum sie die Abgabe einer derartigen Verpflichtungserklärung für unglaubwürdig erachtet, weil es sich hiebei keineswegs um eine offenkundige Tatsache handelt.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweismittel Urkunden freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190972.X01Im RIS seit
02.05.2001