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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §67 Abs3;Rechtssatz
Abfertigungen haben eine Auflösung des Dienstverhältnisses zur Voraussetzung (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0059; E 22.2.1989, 88/13/0196). Da im gegenständlichen Fall öffentlich-rechtliche Bedienstete vom Dienststand in den Ruhestand gewechselt sind, dadurch aber das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach den dienstrechtlichen Vorschriften nicht beendet ist, liegen jedenfalls keine Abfertigungen iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 vor (Hinweis E 14.9.1994, 91/13/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996130012.X01Im RIS seit
11.07.2001