RS Vwgh 1996/3/27 96/13/0012

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
EStG 1988 §67 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Abfertigungen haben eine Auflösung des Dienstverhältnisses zur Voraussetzung (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0059; E 22.2.1989, 88/13/0196). Da im gegenständlichen Fall öffentlich-rechtliche Bedienstete vom Dienststand in den Ruhestand gewechselt sind, dadurch aber das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach den dienstrechtlichen Vorschriften nicht beendet ist, liegen jedenfalls keine Abfertigungen iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 vor (Hinweis E 14.9.1994, 91/13/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996130012.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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