RS Vwgh 1996/3/27 95/01/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §151;
ABGB §865;
AsylG 1991 §13 Abs2;
AVG §10 Abs1;
AVG §9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/01/0043

Rechtssatz

Bevollmächtigt ein minderjähriger Fremder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat in seiner dem Asylantrag folgenden Asylangelegenheit einen Rechtsanwalt, so wird diese Bevollmächtigung durch die nachträgliche Genehmigung durch den Jugendwohlfahrtsträger ex tunc wirksam.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungMinderjährige

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010040.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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