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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §151;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/01/0043Rechtssatz
Bevollmächtigt ein minderjähriger Fremder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat in seiner dem Asylantrag folgenden Asylangelegenheit einen Rechtsanwalt, so wird diese Bevollmächtigung durch die nachträgliche Genehmigung durch den Jugendwohlfahrtsträger ex tunc wirksam.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungMinderjährigeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010040.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009