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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/07 90/14/0195 1Stammrechtssatz
Wirtschaftsgüter (hier Einrichtungsgegenstände), die nach ihrer objektiven Beschaffenheit der privaten Bedürfnisbefriedigung dienen, sind nur dann dem Betriebsvermögen zuzurechnen, wenn sie ausschließlich (nicht bloß überwiegend) betrieblich verwendet werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 4 Textziffern 35 und 38).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150210.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010