RS Vwgh 1996/3/27 94/12/0178

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
72/01 Hochschulorganisation

Norm

UOG 1975 §37 Abs1 idF 1990/364;
UOG 1975 §37 Abs2 idF 1990/364;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/12/0210

Rechtssatz

Aufgrund der Berufung des Habilitationswerbers iSd § 37 Abs 2 UOG gegen die Abweisung wegen negativer Beurteilung einer im zweiten, dritten oder vierten Abschnitt des Habilitatitonsverfahrens zu prüfenden Leistung hat die Berufungsbehörde, um die Neudurchführung des zweiten Abschnittes des Habilitationsverfahrens zu ermöglichen, den bekämpften Bescheid der Habilitationskommission, der eine Abweisung des Habilitationsansuchens des Bf zum Inhalt hat, aufzuheben; zur Sachentscheidung im weiteren Habilitationsverfahren ist ausschließlich die besondere Habilitationskommission zuständig, für deren Tätigkeit der Weg durch den Aufhebungsbescheid freizumachen ist (Hinweis E 20.8.1987, 85/12/0022, VwSlg 12513 A/1987).

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120178.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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