Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §19 Abs3 Z3Rechtssatz
Einstellung des Verfahrens nach Erklärung des Beschwerdeführers, klaglos gestellt zu sein; Zuspruch von Kosten.
Beschwerde gegen Ablehnung der Anerkennung der Zeit der Auswanderung als beitragsfreie Beitragszeit (§500 ff ASVG); nach Durchführung des Vorverfahrens Neufestsetzung der Pension des Beschwerdeführers durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und Rückerstattung geleisteter Beiträge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B334.1992Dokumentnummer
JFR_10069072_92B00334_01