RS Vwgh 1996/3/27 93/15/0233

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0102 E 11. September 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150233.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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