Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §26;Rechtssatz
Daß die Behörde die Zahlungen des Arbeitgebers (Refundierung der Aufwendungen für eine Jahresnetzkarte) nicht dem § 26 EStG 1988 subsumiert hat, ist deshalb nicht rechtswidrig, weil der Ersatz der Kosten einer Jahresnetzkarte der pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten gleichkommt und somit nicht über die einzelnen Fahrten abgerechnet werden konnte, was aber eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 26 EStG 1988 wäre (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 26 EStG 1988 allgemein Tz 2.1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130205.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019