RS Vwgh 1996/3/27 92/13/0205

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26;

Rechtssatz

Daß die Behörde die Zahlungen des Arbeitgebers (Refundierung der Aufwendungen für eine Jahresnetzkarte) nicht dem § 26 EStG 1988 subsumiert hat, ist deshalb nicht rechtswidrig, weil der Ersatz der Kosten einer Jahresnetzkarte der pauschalen Abgeltung von Fahrtkosten gleichkommt und somit nicht über die einzelnen Fahrten abgerechnet werden konnte, was aber eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 26 EStG 1988 wäre (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 26 EStG 1988 allgemein Tz 2.1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130205.X02

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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