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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Wenn nach der anzuwendenden Rechtslage überhaupt kein Bescheid zu erlassen war, ist im Zweifelsfall nicht anzunehmen, daß einem formlosen Schreiben Bescheidqualität innewohnt (Hinweis E VfSlg 8672/1979 und B VfGH 13.12.1993, B 629/93).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120041.X01Im RIS seit
25.01.2001