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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §13 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/11 90/07/0160 2 (hier: daher Abstandnahme von der Beibringung einer Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters zur Beschwerderhebung)Stammrechtssatz
Läßt eine Beschwerde schon dem Inhalt nach erkennen, daß die behauptete Rechtswidrigkeit nicht vorliegt, so ist sie - ohne daß es eines Mängelbehebungsauftrages bedarf - gemäß § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unbegründet abzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Minderjährige MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010095.X01Im RIS seit
20.11.2000