RS Vwgh 1996/3/27 94/12/0298

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Rechtssatz

Die mangelnde Mitwirkung der Partei des Verwaltungsverfahren in diesem Verfahren stellt kein Entscheidungshindernis dar und bewirkt nicht die Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde dieser Partei an den VwGH, sondern ist von der Behörde in die Würdigung der Ermittlungsergebnisse einzubeziehen.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheitenfreie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120298.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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