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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37;Rechtssatz
Die mangelnde Mitwirkung der Partei des Verwaltungsverfahren in diesem Verfahren stellt kein Entscheidungshindernis dar und bewirkt nicht die Unzulässigkeit der Säumnisbeschwerde dieser Partei an den VwGH, sondern ist von der Behörde in die Würdigung der Ermittlungsergebnisse einzubeziehen.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheitenfreie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994120298.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.09.2011