RS Vwgh 1996/3/27 93/15/0235

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;

Rechtssatz

Daß die Berufungserledigung im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung über Antrag auf Aussetzung der Einhebung schon rechtskräftig ist, fordert das Gesetz für eine Ablehnung des Antrages nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150235.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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