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L66454 Landw Siedlungswesen OberösterreichNorm
ABGB §861;Rechtssatz
Verwaltungsbehördliche Verfahren, denen zivilrechtliche Rechtsgeschäfte im Anschluß an deren Abschluß aus den unterschiedlichsten gesetzlichen Gründen unterworfen werden, dienen regelmäßig der Prüfung der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unter Gesichtspunkten des öffentlichen Rechtes. Nicht hingegen eröffnen solche verwaltungsbehördliche Verfahren einer der Parteien des zivilrechtlichen Geschäftes die Befugnis oder Möglichkeit, ihren zivilrechtlich eingegangenen Verpflichtungen auf dem Wege der in einem solchen Verwaltungsverfahren wahrgenommenen Parteistellung zu entkommen oder die Realisierung des zuvor geschlossenen Vertrages zu vereiteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070044.X02Im RIS seit
11.07.2001