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L44107 Feuerpolizei Kehrordnung TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages, es sei denn, der Gesetzgeber hat einen solchen Anspruch vorgesehen (Hinweis E 26.4.1984, 84/06/0079, und E 14.5.1981, 06/1156/79, VwSlg 10449 A/1981). Ein derartiger Rechtsanspruch ist aus § 20 Tir FPolO 1978 aber nicht ableitbar.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996060049.X01Im RIS seit
11.07.2001