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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Rechtssatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags nach Versäumung der Frist zur Behebung eines Formmangels (Firmenbuchauszug).
Der Verfassungsgerichtshof sieht keinen Grund, das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag in Zweifel zu ziehen, daß es zu einem Irrtum bei den als Fristensachen aufzugebenden Schriftstücken durch seit Jahren stets verläßliche Mitarbeiter des Beschwerdevertreters kam.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B417.1993Dokumentnummer
JFR_10069072_93B00417_2_01