RS Vwgh 1996/3/28 95/06/0061

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;
VStG §51f Abs2;

Beachte

vgl jedoch E 1994/12/20 92/04/0176 1; vgl jedoch E 1995/06/29 94/07/0181 3

Rechtssatz

§ 51 f Abs 2 VStG nimmt in keiner Weise darauf Rücksicht, daß ein Erscheinen der Partei aus wichtigen Gründen nicht möglich ist (Hinweis § 19 Abs 3 AVG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060061.X02

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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