RS Vwgh 1996/3/28 96/07/0057

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §111;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Den Fischereiberechtigten kommt ein Anspruch auf Abweisung des Bewilligungsantrages eines Dritten nicht zu. Die aus der gesetzlichen Regelung des § 15 Abs 1 WRG resultierende Wertung der Interessen der Fischereiberechtigten gegenüber den mit diesen Interessen kollidierenden Anliegen des Bewilligungswerbers schließt die Versagung der Bewilligung eines beantragten Projektes nämlich rechtlich auch dann aus, wenn die Ablehnung des beantragten Vorhabens den einzig wirksamen Schutz der Interessen Fischereiberechtigter bedeutete (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070057.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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