Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §102 Abs1 litb;Rechtssatz
Den Fischereiberechtigten kommt ein Anspruch auf Abweisung des Bewilligungsantrages eines Dritten nicht zu. Die aus der gesetzlichen Regelung des § 15 Abs 1 WRG resultierende Wertung der Interessen der Fischereiberechtigten gegenüber den mit diesen Interessen kollidierenden Anliegen des Bewilligungswerbers schließt die Versagung der Bewilligung eines beantragten Projektes nämlich rechtlich auch dann aus, wenn die Ablehnung des beantragten Vorhabens den einzig wirksamen Schutz der Interessen Fischereiberechtigter bedeutete (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070057.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.11.2012