RS Vwgh 1996/3/28 96/07/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;
AVG §68 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/06/0027 E 28. Februar 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 68 Abs 4 AVG ("Außerdem können Bescheide von Amts wegen ...") und aus § 68 Abs 7 AVG ergibt sich, dass kein Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auf Grund eines Antrages einer Partei besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070038.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten