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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §5;Rechtssatz
Gegen einen Verpflichteten ist die Zwangsstrafe in der angedrohten Höhe zu verhängen, wenn er dem ihm mit rechtskräftigem Bescheid erteilten Auftrag nicht nachgekommen ist, ihm die Zwangsstrafe für diesen Fall nachweislich angedroht wurde und ein gelinderes Zwangsmittel nicht in Betracht kommt (Hinweis E 14.9.1989, 87/06/0086, 87/06/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060188.X01Im RIS seit
20.11.2000