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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Die allgemein gehaltene Aufzählung verschiedenster Beeinträchtigungsmöglichkeiten, welche sich aus dem Bauvorhaben ergeben könnten, und die damit verknüpfte Aufforderung an die Behörde, bestimmte (Gegenmaßnahmen) Maßnahmen festzusetzen, genügen den Anforderungen an eine "Einwendung" iSd § 42 AVG ebensowenig, wie die erst in der Berufung mit den Worten "nach der Rsp des VwGH lassen sich insbesondere folgende subjektiven öffentlichen Nachbarrechte nennen" eingeleitete Aufzählung derartiger Rechte.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060150.X01Im RIS seit
03.05.2001