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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/07/0157 2Stammrechtssatz
Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist der angefochtene Bescheid und das zu diesem führende Verfahren.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993070163.X04Im RIS seit
12.11.2001