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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Verweist der minderjährige Asylwerber in Ansehung weiterer Fluchtgründe auf die Angaben seiner Eltern und werden zu diesem Thema weder die Eltern, noch der Asylwerber selbst (weitergehend) einvernommen, so hat die Berufungsbehörde die Ergänzung des (sogar offenkundig) mangelhaften Ermittlungsverfahrens anzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200044.X01Im RIS seit
20.11.2000