RS Vwgh 1996/3/28 96/07/0041

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §66 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Jene Begründungselemente eines nach § 66 Abs 2 AVG aufhebenden Bescheides, mit denen die Berufungsbehörde den Erwägungen des vor ihr bekämpften Bescheides beitritt, zählen schon begrifflich nicht zu den die Aufhebung tragenden Gründen eines Bescheides nach § 66 Abs 2 AVG und entfalten für das fortgesetzte Verfahren keine Bindung der Erstbehörde.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070041.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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