Index
83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §15 Abs1;Rechtssatz
Ob eine Bewilligung für eine Tätigkeit nach § 15 Abs 1 AWG 1990 nötig ist, ist für die Frage, ob für die LAGERUNG gefährlicher Abfälle eine Bewilligung erforderlich ist, ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070195.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012