RS Vwgh 1996/3/28 94/16/0254

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295;
BAO §303;

Rechtssatz

Der Berichtigung nach § 295 BAO ist gegenüber einer gleichzeitig indizierten Wiederaufnahme des Verfahrens ein Anwendungsvorrang einzuräumen (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar 2855), wie schon aus dem zwingenden Charakter des § 295 BAO erkennbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994160254.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten