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Norm
Rechtssatz
Der Berichtigung nach § 295 BAO ist gegenüber einer gleichzeitig indizierten Wiederaufnahme des Verfahrens ein Anwendungsvorrang einzuräumen (Hinweis: Stoll, BAO-Kommentar 2855), wie schon aus dem zwingenden Charakter des § 295 BAO erkennbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit