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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Im Hinblick auf idente Exekutionsobjekte zweier Bescheide ist eine "zweite" Ersatzvornahme nicht denkbar (Hinweis E 3.8.1995, 95/10/0067).
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060057.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009