RS Vwgh 1996/3/28 95/06/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
VVG §1;
VVG §10 Abs2 Z1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Einer "zweiten" Vollstreckung eines Kostenvorauszahlungsauftrages kann der Einwand entgegengehalten

werden, diese sei ungesetzlich, weil die Leistung bereits auf Grund des anderen inhaltsgleichen Auftrages erbracht worden sei (Hinweis E 30.6.1983, 83/06/0070).

Schlagworte

Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060057.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten