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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Einer "zweiten" Vollstreckung eines Kostenvorauszahlungsauftrages kann der Einwand entgegengehalten
werden, diese sei ungesetzlich, weil die Leistung bereits auf Grund des anderen inhaltsgleichen Auftrages erbracht worden sei (Hinweis E 30.6.1983, 83/06/0070).
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060057.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009