RS Vwgh 1996/3/28 95/07/0197

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark

Norm

AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;
AWG Stmk 1990 §9;
MüllabfuhrO Gössendorf §4;

Rechtssatz

Daß auf einer Liegenschaft, auf der sich ein Dreipersonenhaushalt und eine Zahnarztpraxis befinden, Abfälle iSd § 2 Abs 3 Z 1 Stmk AWG 1990 anfallen, konnten die Verwaltungbehörden auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens annehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070197.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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