RS Vwgh 1996/3/28 93/16/0087

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §23 Abs2;
BAO §4 Abs1;
ZollG 1988 §3 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0164 5

Stammrechtssatz

Das österreichische Abgabenrecht ist von dem Grundsatz beherrscht, daß das Verbotensein eines Tuns dem Entstehen einer Abgabenschuld nicht entgegensteht. Dieser Grundsatz hat im § 3 Abs 3 ZollG 1988, wonach die Verbotswidrigkeit der Einfuhr einer Ware ihre gesetzliche vorgeschriebene Eingangsabgabenpflichtigkeit nicht berührt, seinen Niederschlag gefunden. (Hinweis E 24.10.1979, 426/79, VwSlg 5418 F/1979)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993160087.X01

Im RIS seit

28.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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