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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21;Rechtssatz
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Beschwerde des Adressaten eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG gegen diesen Auftrag, gibt es keine mitbeteiligte Partei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993070163.X01Im RIS seit
12.11.2001