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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die "Benützung" eines "Bummelzuges" auf einer Eisenbahnstrecke stellt - mag diese selbst von ihren baulichen Anlagen her als "ortsfest" anzusehen sein - keine ortsfeste Betriebsstätte iSd § 22 Abs 1 Z 1 Stmk VeranstaltungsG dar (daher keine Parteistellung von Nachbarn).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994020396.X01Im RIS seit
26.11.2001