RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0396

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs1 Z1;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §36 Abs2;

Rechtssatz

Die "Benützung" eines "Bummelzuges" auf einer Eisenbahnstrecke stellt - mag diese selbst von ihren baulichen Anlagen her als "ortsfest" anzusehen sein - keine ortsfeste Betriebsstätte iSd § 22 Abs 1 Z 1 Stmk VeranstaltungsG dar (daher keine Parteistellung von Nachbarn).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020396.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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