RS Vwgh 1996/3/29 96/02/0006

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §71 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §41 Abs1;
FrG 1993 §54;

Rechtssatz

Durch die verhängte Schubhaft wird die Entscheidung im anhängigen Verfahren betreffend die beantragte Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines nach § 54 FrG 1993 erlassenen Bescheides nicht "präjudiziert", weil es beim Wiedereinsetzungsverfahren nicht auf die Frage einer allfälligen Verhängung einer Schubhaft ankommt, sondern dabei gänzlich andere Aspekte zu prüfen sind.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020006.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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