RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0311

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §8 Abs3;
ASchG 1972 §3 Abs2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/12 92/18/0364 2

Stammrechtssatz

Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs 2 ASchG iVm § 8 Abs 3 AAV ist ein strenger Maßstab anzulegen, soll doch nach dem Willen des Gesetzgebers vom Erfordernis der natürlichen Belichtung für Arbeitsräume nur in besonderen Fällen abgewichen werden, um nicht zu rechtfertigende Härten zu vermeiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020311.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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