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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art89;Rechtssatz
Ist ein die Aufstellung eines Fahrzeuges untersagendes Verbot nicht ordnungsgemäß kundgemacht, so mangelt es an der Rechtsgrundlage für die Vorschreibung der Kosten für die Entfernung des Fahrzeuges gemäß § 89a Abs 7 StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994020297.X02Im RIS seit
11.07.2001