RS Vwgh 1996/3/29 96/02/0126

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist zu verlangen, daß er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums iZm dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß (Hinweis E 27.5.1988, 86/18/0072). Dies gilt auch für die physioligischen Vorgänge iZm dem Abbau des Blutalkoholwertes oder des Alkoholgehaltes der Atemluft infolge Verstreichens von Zeit bis zum Zeitpunkt des Lenkens.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Resorption Abbaugeschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020126.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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