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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist zu verlangen, daß er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums iZm dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß (Hinweis E 27.5.1988, 86/18/0072). Dies gilt auch für die physioligischen Vorgänge iZm dem Abbau des Blutalkoholwertes oder des Alkoholgehaltes der Atemluft infolge Verstreichens von Zeit bis zum Zeitpunkt des Lenkens.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Resorption AbbaugeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020126.X01Im RIS seit
12.06.2001