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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die von einer anderen Behörde ausgestellte Bescheinigung über eine dauernde starke Gehbehinderung vermag nicht die auf fachärztlicher Ebene getroffene Begutachtung des Grades der Gehbehinderung iSd § 29b Abs 4 StVO mit Erfolg zu widerlegen (hier: Behindertenausweis des Bundessozialamtes).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Verwertung aus anderen VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995020365.X01Im RIS seit
12.06.2001