RS Vwgh 1996/3/29 95/02/0365

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Die von einer anderen Behörde ausgestellte Bescheinigung über eine dauernde starke Gehbehinderung vermag nicht die auf fachärztlicher Ebene getroffene Begutachtung des Grades der Gehbehinderung iSd § 29b Abs 4 StVO mit Erfolg zu widerlegen (hier: Behindertenausweis des Bundessozialamtes).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020365.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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